Mit dem DGUV Grundsatz 308-009 ist ab dem 01.05.2018 ein Bedienerschein für Teleskoplader („Teleskopstapler“) für alle bei der DGUV Versicherten verpflichtend. Ein Befähigungsnachweis zum Führen kraftbetriebener Flurförderzeuge mit Fahrersitz („Staplerschein“) ist hierfür nicht ausreichend. Unser Dienst unterbreitet Ihnen hierzu im Rahmen unserer Sonderleistungen gern ein entsprechendes Angebot.
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