Gefährdungen vermeiden

Einsatz von
Arbeitsmitteln
und Schutzmaßnahmen

Gefährdungen vermeiden

Einsatz von Arbeitsmitteln und Schutzmaßnahmen

Arbeitssicherheit

Nur, wenn sich Mitarbeiter bei der Arbeit sicher fühlen und gesund bleiben, sind sie motiviert und zufrieden. Arbeitsschutz ist für das Unternehmen daher kein Selbstzweck zwecks Erfüllung gesetzlicher Vorgaben sondern trägt wesentlich zum Unternehmenserfolg bei.

Die Arbeit ist vom Arbeitgeber so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird.

Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage, Schwachstellen und Defizite im Arbeitsschutz zu erkennen und geeignete betriebsbezogene Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Unsere, im Umgang  mit Kunden und der Anwendung des gesetzlichen Regelwerks mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und dem Sinn für das Machbare ausgestattete, langjährig erfahrene Fachkräfte helfen Ihnen hierbei, dieses Ziel weitestgehend zu erreichen.

Arbeitssicherheitstechnische Betreuung für Dortmund und Umgebung – der ASD – Ihr professioneller Anbieter im Arbeitsschutz!
 

Ansprechpartner Sicherheitstechnik:
Christina Auguste Koch

Geschäftsführerin
Tel.: 02 31 / 95 20 52 71
Email: asd@asd-do.de   


Leistungen

  • Arbeitsschutzorganisation
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Gefahrstoffmanagement
  • Betriebsbegehungen
  • Ausbildung, Schulungen und Unterweisungen
  • Betrieblicher vorbeugender Brandschutz
  • Brandschutzbeauftragter
  • Sicherheitskonforme Inbetriebnahme neuer Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe
  • Baustellenbetreuung; Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
  • Arbeitsschutzdokumentation
  • Implementierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
  • Unterstützung bei der zeitnahen Abarbeitung von Auflagen durch Behörden
  • Information zu Arbeitsschutz-News mit betriebsbezogener Auswirkungen
  • Aus- und Weiterbildung von Sicherheitsbeauftragten
  • Theoretische und praktische Ausbildung von Brandschutzhelfern (Feuerlöschübungen) - Grundlage: Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2, DGUV 205-023 und § 22 Abschnitt 2 "Notfallmaßnahmen" DGUV Vorschrift 1

Schulungen / Unterweisungen

  • allgemeine grundlegende und jährliche Mitarbeiterunterweisung
  • tätigkeits- und arbeitsmittelbezogene Mitarbeiterunterweisung
  • Befähigungsnachweis für Kranführer, Stapler- und Teleskopstaplerfahrer sowie Hubarbeitsbühnenbediener inkl. Prüfung und Beurkundung
  • SCC-Schulungen Dokument 16 inkl. Prüfungen und Beurkundung
  • Brandschutzhelfer inkl. Löschübung an Handfeuerlöschern
  • Anschlagmittel
  • Ladungssicherung
  • Sicherheitsbeauftragte
  • individuelle Kundenwünsche

Das Team

Herr Ralf Seidel
Sicherheitsmeister
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutzbeauftragter

Herr Benno Wobbe
Sicherheitsmeister
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutzbeauftragter
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
(SiGeKo)
 

Herr Christian Rotthaus
Sicherheitsmeister
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutzbeauftragter
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Herr Robin Schulze
Sicherheitsmeister
Fachkraft für Arbeitssicherheit
 

Herr Dipl.-Ing. (FH) Rolf Hilgendiek
Sicherheitsingenieur
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutzbeauftragter
 

Herr Robert von der Beck
Staatlich geprüfter Techniker
Fachkraft für Arbeitssicherheit
 

Herr Seydi Abi
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Maschinenbauingenieur B.Eng.
(Kfz-)Meister


Referenzen Arbeitssicherheit

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Fragen & Antworten

  • Meine Beschäftigtenzahlen haben sich geändert, wie und in welchen Rhythmus wird das Betreuungsvolumen durch den ASD angepasst?

    Zum Jahresende werden von uns Ihre aktuellen Beschäftigtenzahlen zum 01.01. des nachfolgenden Geschäftsjahres bei allen Kunden abgefragt. Eine hieraus ergebende veränderte Grundbetreuungszeit wird Ihnen zu Beginn des Jahres schriftlich gesondert mitgeteilt.

  • Von welcher Fachkraft werde ich betreut?

    Entsprechend der aktuell Kapazitätsauslastung unserer Teammitglieder werden wir eine unserer Fachkräfte mit der Betreuung Ihres Unternehmens beauftragen. Wir berücksichtigen hierbei auch besondere Branchenkenntnisse und betriebliche Sonderwünsche. Gehen Sie bitte jedoch davon aus, dass alle unsere Fachkräfte ausreichend sach- und branchenfachkundig sind.

  • Erfolgt eine kontinuierliche Beratung nur durch eine Fachkraft?

    Eine kontinuierliche Betreuungsleistung verlangt personen-, orts- und betriebskundige Fachkräfte. Wir sind bestrebt, dass Ihr Unternehmen möglichst nur durch eine, Ihnen bekannte Fachkraft betreut wird.

    Es ist unser Anliegen, dass im gegenseitigen Interesse hier kein ständiger Wechsel erfolgt. Ist dies jedoch unausweichlich, werden wir Ihnen zeitnah vertragsgetreuen fachkundigen Ersatz zur Verfügung stellen.

  • Welche Leistungen bekomme ich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Grundbetreuungszeit?
    • Unterstützung bei der Schaffung bzw. Verbesserung der rechtskonformen betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
    • zeitnahe Informationen zu Änderungen im staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerks mit Informationen zu betrieblichen Auswirkungen
    • Beratung im Zuge von betriebliche Neu- und Umbaumaßnahmen, hier insbesondere bei der ergonomische Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen und der Arbeitsumgebung sowie bei der Anschaffung und Inbetriebnahme sicherer Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren
    • Teilnahme an Betriebsbegehungen und Arbeitsschutzausschusssitzungen
    • Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung
    • Unterstützung bei der Unterweisung von Führungskräften und anderen Beschäftigten
    • Orientierende Lärm- und Lichtmessungen
    • Begleitung bei der Abarbeitung von behördlichen Auflagen
    • Beratung im betrieblichen Brandschutz im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks
    • Unterstützung bei der Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen
    • Erstellung von technischen-, Gefahrstoff- und sonstigen Betriebsanweisungen  
  • Was bedeutet zusätzliche betriebsspezifische Betreuungszeit?

    Der Gesetzgeber sieht in der Gesamtbetreuung einen betriebsbezogenen Betreuungsbedarf vor, der sich aus der Besonderheit des Unternehmens ergibt und der über die Grundbetreuungsinhalte hinausgeht. Daher besteht die Verpflichtung, zusätzlich zur Grundbetreuungszeit, eine betriebsspezifische Betreuungszeit zu vereinbaren. 

    Dies sind beispielsweise:

    • Maßnahmen zur Begleitung bei der Implementierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
    • SCC-Schulungen und -prüfungen, Ausbildungen von Staplerfahrern, Kranführern, Hubarbeitsbühnenbedienern und Brandschutzhelfern

    Unsere Fachkraft berät Sie nach Betreuungsaufnahme hierzu gern.

  • Ich habe Bedarf an einer Ausbildung von Staplerfahrern, Kranführern, Hubarbeitsbühnenbedienern oder Brandschutzhelfern

    Diese Maßnahmen bieten wir Ihnen als zusätzlich betriebsspezifische Leistungen mit einem betriebsbezogenen Angebot an. 

  • Wie berechnet sich die jährliche sicherheitstechnische Einsatzzeit?

    Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Gesamtbetreuung besteht aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung (DGUV Vorschrift 2).

    In der Grundbetreuung wird die aktuellen Mitarbeiterzahl mit einem Faktor (0,5 oder 1,5 oder 2,5 (je nach Gefährdung bzw. WZ-Schlüssel) multipliziert und ergibt die Anzahl der jährlichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Gesamtgrundbetreuungszeit, die auf Arbeitsmediziner und Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem bestimmten Verhältnis aufteilt wird. Die zusätzliche sicherheitstechnische betriebsspezifische Betreuungszeit ergibt sich entsprechend der konkreten betrieblichen Gegebenheiten. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Sie hierzu gern.

  • Sie interessieren sich nur für eine Unterstützung bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung oder eine spezielle Ausbildung/Schulung (befristeter Einzelauftrag)

    Nach Mitteilung Ihrer betrieblichen Gegebenheiten unterbreiten wir Ihnen hierzu gern ein spezielles Angebot

  • Haben Sie weitere spezielle Fragen und möchten uns kontaktieren?

    Christina Auguste Koch
    Geschäftsführerin
    Tel.: 02 31 - 95 20 52-71
    eMail: asd@asd-do.de

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