Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das grundlegende Element des betrieblichen Arbeitsschutzes (s. § 5 ArbSchG), hieraus sind alle weiteren Maßnahmen abzuleiten.

Die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber seit 2015 zu einer regelmäßigen Überprüfung (mindestens 1 x jährlich) seiner Gefährdungsbeurteilung. Des Weiteren sind Gefährdungen bei abnormale Betriebszustände (Störungen, Instandhaltungsmaßnahmen) sowie eine ergonomische Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln durch eine alternde Belegschaft mit zu berücksichtigen.

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