Die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber seit 2015 zu einer regelmäßigen Überprüfung (mindestens 1 x jährlich) seiner Gefährdungsbeurteilung. Des Weiteren sind Gefährdungen bei abnormale Betriebszustände (Störungen, Instandhaltungsmaßnahmen) sowie eine ergonomische Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln durch eine alternde Belegschaft mit zu berücksichtigen.